Personen mit Aktienbesitz
Generalversammlung LAF 2023
Die ordentliche Generalversammlung der Luftseilbahn Adliswil-Felsenegg LAF AG fand am Mittwoch, 17. Mai 2023 um 15.45 Uhr bei den Generali Versicherungen in Adliswil statt.

Fusion mit der SZU
Die seit Jahren gelebte Zusammenarbeit zwischen der Luftseilbahn Adliswil-Felsenegg LAF und der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG wurde analysiert. Die beiden Verwaltungsräte begrüssen einen Zusammenschluss der zwei Firmen. Die Umsetzung soll mittels Absorptionsfusion rückwirkend per 1. Januar 2023 erfolgen. Der finale Entscheid obliegt den Generalversammlungen der LAF und der SZU, die am 17. Mai 2023 respektive am 31. Mai 2023 stattfinden werden.
Aktienbesitzende der LAF, die sich nach der Fusion registrieren lassen möchten, werden gebeten, sich an die SZU wenden (per E-Mail).
Albistageskarte
Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) schreibt im Zusammenhang mit erfolgten COVID-19 Unterstützungen durch die öffentliche Hand vor, dass für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat in Abstimmung mit dem ZVV entschieden, an der ordentlichen Generalversammlung 2023 auf die Abgabe der Albistageskarte an die Aktienbesitzenden zu verzichten.
Global Forum-Gesetz
Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum-Gesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen alle nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln (Art. 622 OR). Die anonymen Inhaberaktien werden abgeschafft und durch Namenaktien ersetzt.
Die ordentliche Generalversammlung der Luftseilbahn Adliswil-Felsenegg LAF AG vom 28. Mai 2020 hat beschlossen, die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Die Personen mit Aktienbesitz werden daher aufgefordert, ihre Inhaberaktien der Gesellschaft zwecks Umtauschs in Namenaktien einzuliefern.
Das Vorgehen betreffend Umwandlung der Inhaberaktien entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei.
Formular "Einlieferung Inhaberaktien zum Umtausch in Namenaktien"
Öffnungszeiten Empfang SZU: Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr.
Übertragung von Aktien
Die Übertragung der Namenaktien an eine andere Person erfolgt ausschliesslich mittels Idossament auf dem Aktienzertifikat oder bei einer Eintragungsbestätigung mittels einer schriftlichen Abtretungserklärung. Bei Übertragung eines Aktienzertifikats muss als Beleg das indossierte Aktienzertifikat im Original (zusammen mit Namen und genauer Adresse der erwerbenden Person) zur Mutation im Aktienregister vorgelegt werden. Bei einer Eintragungsbestätigung muss eine schriftliche Abtretungserklärung zur Mutation vorliegen. Erst dann wird die Eintragung der neuen Aktionärin oder des neuen Aktionärs und die (Teil-) Löschung der vormaligen Aktionärin oder des vormaligen Aktionärs im Aktienbuch vorgenommen. Nach Vornahme der Mutation stellt die Gesellschaft der erwerbenden Person eine Eintragungsbestätigung zu bzw. retourniert dieser das indossierte Aktienzertifikat.