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Personen mit Aktienbesitz

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Illu Aktionaere

Generalversammlung SZU 2023

Die ordentliche Generalversammlung der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG fand am Mittwoch, 31. Mai 2023 um 17.15 Uhr in den Arena Cinemas Sihlcity, Kalanderplatz 8, 8045 Zürich statt.

Die nächste ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, 21. Juni 2024 im Landesmuseum Zürich statt. Weitere Informationen folgen.

An der Generalversammlung dürfen nur registrierte Aktienbesitzende teilnehmen. Aktienbesitzende, die sich noch nicht in das Aktienbuch haben eintragen lassen und ihr Stimmrecht an der Generalversammlung vom 21. Juni 2024 ausüben möchten, werden gebeten, gemäss der untenstehenden Information betreffend Umtausch der Inhaberaktien in Namenaktien vorzugehen und ihre Inhaberaktien mit dem Gesuch um Eintragung im Aktienbuch bis spätestens am 23. Mai 2024 bei der Gesellschaft einzureichen.

Geschäftsbericht 2022

SZU-Aktien nach Fusion mit LAF

Im Jahr 2023 fand die Fusion zwischen der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG als übernehmende Gesellschaft und der Luftseilbahn Adliswil-Felsenegg LAF AG statt. Die Generalversammlungen der zwei Gesellschaften hatten dies am 17. Mai 2023 resp. 31. Mai 2023 gutgeheissen. Die Fusion wurde rückwirkend per 1. Januar 2023 vollzogen. Welche Auswirkungen die Fusion auf die Aktien hat, kann hier nachgelesen werden. 

Wert Aktien nach Fusion mit LAF

Umgang mit alten Inhaberaktien

Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum-Gesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen alle nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln (Art. 622 OR). Die anonymen Inhaberaktien werden abgeschafft und durch Namenaktien ersetzt.

Die SZU wird gelegentlich von Besitzern von Inhaberaktien kontaktiert, die sich noch nicht zur Eintragung im Aktienbuch der SZU gemeldet haben. Die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien hat die SZU rechtzeitig (vor dem 1. Mai 2021) vollzogen. Daher können sich ehemalige Inhaberaktionäre der SZU nach Artikel 686 des schweizerischen Obligationenrechts [OR] ins Aktienbuch der SZU eintragen lassen. Tun sie dies nicht, haben sie zwar gemäss Art. 686 Abs. 4 OR kein Stimmrecht, ansonsten treffen sie jedoch keine Sanktionen («Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienbuch eingetragen ist.»). Dies beantwortet auch die Frage, ob die ehemaligen Inhaberaktien nichtig werden: Dank der freiwilligen Umwandlung in Namenaktien werden keine Aktien der SZU nichtig.

Umtausch Inhaberaktien zu Namenaktien

Übertragung von Aktien

Vorgehen bei physischen Inhaberaktien/Namenaktien

Senden Sie das indossierte Zertifikat zusammen mit der ausgefüllten Abtretungserklärung und der Ausweiskopie der übernehmenden Person eingeschrieben an die SZU.

Vorgehen bei Eintragungsbestätigung

Senden Sie die ausgefüllte Abtretungserklärung und die Ausweiskopie der übernehmenden Person an die SZU.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch am Empfang der SZU am Wolframplatz 21 in 8045 Zürich abgeben.

Nach erfolgter Mutation stellt die SZU der übernehmenden Person eine Eintragungsbestätigung zu.

Abtretungserklärung